Der Fakultätsrat:

Die Fakultätsrate entscheiden in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung, wie z.B. Struktur- und Entwicklungsplänen, Studien- und Prüfungsordnungen und Berufungsvorschlägen.

Der Fakultätsrat einer jeden Fakultät der Hochschule Aalen setzt sich aus Professoren, Mitarbeitern und gewählten studentischen Mitgliedern zusammen.

Die studentischen Fakultätsratmitglieder bilden gleichzeitig die Fachschaftsvertretung der jeweiligen Fakultät. Die Fachschaftsvertretung wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden – den Fachschaftssprecher. Dieser vertitt die Interessen seiner Fachschaftsvertretung im Studierendenrat.

Jede Fachschaftsvertretung verfügt über ein von der VS verwaltetes Budget. Um dieses Budget abrufen zu können ist es erforderlich, dass sich die jeweilige Fachschaftsvertretung konstituiert – also intern Wahlen durchführt und sich eine Geschäftsordnung gibt.

Muster Geschäftsordnung Fachschaftsvertretung  PDF